Warum muß die EU-Verfassung etwas zum Sport sagen?
Teil III Politikbereiche… (Seite 186)
Kapitel V (Kann-) Bereiche für Koordination und Unterstützung….
Abschnitt 4 Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Artikel III-182 (2) Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele:
a) bis f)…
g) Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness bei Wettkämpfen und der Zuasammenarbeit zwischen Sportorganisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesonde junger Sportler.
Fairness ist ja schön. Aber warum nur bei Sportlern und insbesondere jüngeren?
Warum Zusammenarbeit zwischen Sportorganisationen als EU-Aufgabe?
Ein Beispiel redundanten Text und Ansätze für Subventionsverlangen.
Wie man den EU-Verfassungsvertrag retten könnte
Liest man heute den Entwurf auch nur in Abschnitten, wird schnell klar, wie ein solches Konvolut entstehen konnte:
Bei den über weit über 100 Mitgliedern des Konvents hat man vermutlich Arbeitsgruppen gebildet, die über Textanteile zu beraten hatten. Jeder, der hartnäckig seine Vorstellungen vorgetragen hat, konnte diese dann auch im Entwurf unterbringen. So kamen rund 350 Seiten Text zusammen. Es wäre interessant, wird aber erst in Jahren bekannt werden, wer für welche Unsinnigkeit „verantwortlich“ war – ja auch, wer überhaupt die anderen Texte mitgelesen hat. Wahrscheinlich haben die meisten Konventsmitglieder nur lesen „lassen“.
Für Deutschland saßen Joschka Fischer, Jürgen Meyer und Erwin Teufel (der nun wieder) als Vertreter sowie zuletzt Hans Martin Bury, Peter Altmeier und „Wolfgang Gerhards“ (vermutlich Dr. W. Gerhardt, FDP?) als stellvertrende Vertreter im Konvent. Das sind doch die sechs Herren, die schritthaltend mit allen Textentwicklungen aber auch mit Vorabklärungen befaßt waren, wieweit der Text im Bundestag Zustimmung finden würde.Zum Text selbst maße ich mir nicht an, eine Art „Buchbesprechung“ zu liefern. Ich bin jedoch auf ein paar Textstellen gestoßen, die einen Kommentar wert sind.
Präambel
Vielleicht die einzige heitere Stelle in der vorliegenden Präambel ist gleich der erste Satz mit dem Ausdruck „Kontinent Europa“! So sagen die Briten doch bei Nebel über dem Kanal: „The continent is cut off.“ Das paßt auch zu Churchills Rede am 18. Sept. 1946 in Zürich: „Therefore I say to you: Let Europe arise!“ Gemeint waren insbesondere Frankreich und Deutschland. UK rechnete sich nicht zu Europa. UK und USA wollten dafür „Freund und Sponsor“ sein.
„Um Himmels Willen“ sollten wir nicht noch versuchen, einen Gottesbezug da hinein zu zwängen. Dazu Ulrich Duchrow, ein bekannter evangelischer Theologe: In „Der Gott der EU-Verfassung“ (U. a. der ehem. EKD-Präses Manfred Kock hatte sich dafür ausgesprochen (von jetzigen Präses Huber ist mir keine Aussage präsent)):
„…interessant wäre es gewesen, wenn die Kirchen sich auch einmal gefragt hätten, welcher Gott denn inhaltlich in dem vorliegenden Entwurf der Verfassung angebetet wird. Auch die europäischen Kreuzzüge beriefen sich auf Gott. Auch Herr George W. Bush („There is a higher power I appeal to.“), auch Herr Osama Bin Laden führen Gott im Munde … “ Man stelle sich nur einmal vor: Jetzt 27 EU-ChefInnen wetteifern mit ihrer persönlichen, göttlichen Weisung.
In der Ausgabe vom 18.7.2003, in der Präambel, stehen noch die Werte des Humanismus (Freiheit, Gleichheit, Vernunft und dann „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas…)“. Das könnte man so stehen lassen.
Teil II, TITEL IX Zugehörigkeit zur Union, Art. 58/59 S. 55f
Neu, und durchaus interessant, ist die Regelung des Ausschlusses wie des freiwilligen Austritts aus der Union. Daraus müßten sich doch Einflußmöglichkeiten zu einem homogeneren Europa entwickeln lassen.
Teil II, Titel IV Solidarität S. 71
Art. II, 29 regelt das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst! Das müßte doch heißen, der Sinn jeglicher staatlicher Arbeitsvermittlung ist zu überprüfen. Die Arbeislosenagentur ist doch kein Grundrecht? Der Auftritt von Arbeitsagenturen in Schulen und weiterbildenden Institutionen ist strengensten untersagt.
Teil III, Titel III, Kapitel I bis III, teilweise bis V, S. 91ff
Erhard kam noch mit dem Begriff Soziale Marktwirtschaft – ohne weitere hoheitliche Deutung – aus. Als die Einigung geschah, hat man aus Angst vor evtl. sozialistischen Neigungen unserer Brüder und Schwestern (Gysi!) die Definition getroffen, Soziale Marktwirtschaft sei, „insb. bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen…“ (Art. 1 Abs. 3)
Dahinter bleibt die EU -Verfassung weit zurück! Die rund 80 (in Worten achtzig) Seiten zum Komplex Wirtschaft regeln neben hehren Grundsätzen vorallem die Ausnahmen bei Binnenmarkt, Wettbewerbsregeln. Energie, Forschung, Raumfahrt! Wieso muß die Raumfahrt in der Verfassung geregelt werden? Auf Seiten 105ff. wird ein eigenartiger Wettbewerbsbegriff (einschließlich Binnenmarkt) entwickelt, der aus einer Verbotsliste für Unternehmen und einer Liste zulässiger Beihilfen (!) besteht.
Teil IV, Allg. Schlußbestimmungen, S. 279
Unter Symbole werden die Flagge, die Ode an die Freude, die Devise „In Vielfalt geeint“, der Euro und der 9. Mai als Feiertag genannt. Wieso der Euro? Wieso der 9. Mai? Am 9. Mai 1950 hat Robert Schuman in Paris den „Kick Off“ für Europa verkündet. Aber juckt das heute noch. Ich mußte auch erst nachschauen, dachte, es seien die römischen Verträge gewesen. Die wurden aber erst am 25. März 1957 unterzeichnet
Vorschläge:
Es würde wahrscheinlich unendliche Mühe kosten, diese teilweise Gelabere abschnittsweise weg zu diskutieren.
Die Reisefreihheit in Europa sollte erhalten bleiben. Ähnlich der sollte Schutz von Ehen, Familien, die über die Grenzen von EU-Staaten reichen. Aus dem Verfassungsentwurf sollten nur die Präambel (vielleicht noch ergänzen: „Frei über innereuropäische Grenzen reisen, arbeiten, lieben und leben…“) und der Abschnitt über die Länderkontingente für EP-Abgeordnete und Stimmgewichte im Europäischen Rat/Ministerrat (S. 299 – 301) verwertet werden: Insgesamt vier Seiten. Die Stimmregelung ist für deutsche EU-Bürger diskriminierend. Sie wird nur dann erträglich, wenn in absehbarer Zeit europäische Bürger europäische Politiker wählen können.
Ein Weg dahin sind europäische Bücher wie der wunderbare Doppelband von Stephen Clarke () über die britisch-französische Freundschaft: „A Year in the Merde, actually“, 2004.
Bush hätte gern eine EU mit einer Stimme, sagt er. Andererseits stochert er gern gerade dann in einzelnen EU-Ländern herum, wenn sie abweichende Meinungen entwickeln. Aber, wenn die oft bemühte Devise „In Vielfalt geeint“ ernst gemeint sein soll, müssen abweichende Positionen möglich sein und respektiert werden. Im späteren Band sagt Clarke (S. 107): „…I was under the impression that my opinion was occasionally worth taking into account.“ Eine solche Gelegenheit könnte geschaffen werden, wenn alle europäischen Bürger an einem Tag über eine stringente Verfassung abstimmen dürfen.
Wenn das nicht klappt, bleibt das Konzept Europa der konzentrischen Kreise. Das beschreibt ein Modell der Gliederung der Europäischen Union in Staatengruppen mit unterschiedlichem Integrationsniveau (Euro, GASP etc). Es ist nicht auf die integrative Struktur der Europäischen Union begrenzt. Entwickelt wurde das Konzept von mehreren Persönlichkeiten. Einige von ihnen unterscheiden zwischen dem „inneren Kreis“ (Mitgliedstaaten der Union), dem „Kreis der Nahestehenden“ (Drittstaaten und beitrittswillige Staaten) und „kleineren Kreisen“, in denen eine verstärkte Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen vorgesehen ist.
Betreute (deutsche) Europäer
Daß Frau Merkel uns Europa „näherbringen will“ (siehe auch Flensburger Tageblatt vom 30.12.06), empfinde ich als arrogant. Ich denke dann an „betreutes“ Europäer sein, wie man von „betreutem Wohnen“ spricht. Meine Vision von Europa ist das nicht.
Art. II, 29 des Verfassungsentwurfs regelt das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst!
Das müßte doch heißen, der Sinn jeglicher staatlicher Arbeitsvermittlung ist zu überprüfen. Der Auftritt von Arbeitsagenturen in Schulen und weiterbildenden Institutionen ist strengensten untersagt.
Erhard kam noch mit dem Begriff *Soziale Marktwirtschaft* – ohne weitere hoheitliche Deutung – aus. Als die Einigung geschah, hat man aus Angst vor evtl. sozialistischen Neigungen unserer Brüder und Schwestern (Gysi!) die Definition getroffen, Soziale Marktwirtschaft sei, „insb. bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb (?), freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen…“ (Art. 1 Abs. 3) dahinter bleibt die EU -Verfassung weit zurück! Die rund 80 (in Worten achtzig) Seiten zum Komplex Wirtschaft regeln neben hehren Grundsätzen vorallem die Ausnahmen bei Binnenmarkt, Wettbewerbsregeln. Energie, Forschung, Raumfaht..!
Ich meine, wir sollten den Ball in Europa flach halten, Tendenz Freihandelszone und die Illusion vergessen, es könnte so etwas wie GASP in absehbarer Zeit geben, und die „Verfassung“ und noch mehr die mit einen (christlichen) Gottesbezug vergessen – dann bestünde sogar eine Chance, mit der Türkei zusammen zu gehen. .
Vorschlag, ein mehrheitliches Abstimmungsverfahren (Das könnte man ja Verfassungsnukleus nennen.)nach den Tabellen im Anhang des Entwurfs verabreden. Dann ist man nicht mehr auf einzelne Quertreiber wie den griechischen Teil Zypern, Griechenland Polen, ja auch D (auf uns!), Thatcher mit ihrem Rabatt u.a. angewiesen.
Der türkische Teil Zyperns und die Türkei wurden bei dem EU-Beitritt des griechischen Teils von Zypern geleimt. Das Erreichte ist zu sichern! Freies Reisen, Wohnen, Arbeiten und Lieben innerhalb der EU-Grenzen.
Es gäbe noch mehr: Warum können sich alle gesellschaftlich relevanten Kräfte verbünden und die Gesundheitsreform gemeinsam zu Fall bringen?
Und, welcher Sinn soll darin stecken,in der EU-Verfassung die Einzelstaatlichkeit des Gesundheitsschutzes (EU Verfassung Art.II-35) festzulegen? Warum können sich nicht auch versicherte Bürger ohnne Diskriminierung Gesundheitsdienste grenzüberschreitend in Anspruch nehmen? Das kann sich doch entwickeln?
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