Betreute (deutsche) Europäer
Daß Frau Merkel uns Europa „näherbringen will“ (siehe auch Flensburger Tageblatt vom 30.12.06), empfinde ich als arrogant. Ich denke dann an „betreutes“ Europäer sein, wie man von „betreutem Wohnen“ spricht. Meine Vision von Europa ist das nicht.
Art. II, 29 des Verfassungsentwurfs regelt das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst!
Das müßte doch heißen, der Sinn jeglicher staatlicher Arbeitsvermittlung ist zu überprüfen. Der Auftritt von Arbeitsagenturen in Schulen und weiterbildenden Institutionen ist strengensten untersagt.
Erhard kam noch mit dem Begriff *Soziale Marktwirtschaft* – ohne weitere hoheitliche Deutung – aus. Als die Einigung geschah, hat man aus Angst vor evtl. sozialistischen Neigungen unserer Brüder und Schwestern (Gysi!) die Definition getroffen, Soziale Marktwirtschaft sei, „insb. bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb (?), freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen…“ (Art. 1 Abs. 3) dahinter bleibt die EU -Verfassung weit zurück! Die rund 80 (in Worten achtzig) Seiten zum Komplex Wirtschaft regeln neben hehren Grundsätzen vorallem die Ausnahmen bei Binnenmarkt, Wettbewerbsregeln. Energie, Forschung, Raumfaht..!
Ich meine, wir sollten den Ball in Europa flach halten, Tendenz Freihandelszone und die Illusion vergessen, es könnte so etwas wie GASP in absehbarer Zeit geben, und die „Verfassung“ und noch mehr die mit einen (christlichen) Gottesbezug vergessen – dann bestünde sogar eine Chance, mit der Türkei zusammen zu gehen. .
Vorschlag, ein mehrheitliches Abstimmungsverfahren (Das könnte man ja Verfassungsnukleus nennen.)nach den Tabellen im Anhang des Entwurfs verabreden. Dann ist man nicht mehr auf einzelne Quertreiber wie den griechischen Teil Zypern, Griechenland Polen, ja auch D (auf uns!), Thatcher mit ihrem Rabatt u.a. angewiesen.
Der türkische Teil Zyperns und die Türkei wurden bei dem EU-Beitritt des griechischen Teils von Zypern geleimt. Das Erreichte ist zu sichern! Freies Reisen, Wohnen, Arbeiten und Lieben innerhalb der EU-Grenzen.
Es gäbe noch mehr: Warum können sich alle gesellschaftlich relevanten Kräfte verbünden und die Gesundheitsreform gemeinsam zu Fall bringen?
Und, welcher Sinn soll darin stecken,in der EU-Verfassung die Einzelstaatlichkeit des Gesundheitsschutzes (EU Verfassung Art.II-35) festzulegen? Warum können sich nicht auch versicherte Bürger ohnne Diskriminierung Gesundheitsdienste grenzüberschreitend in Anspruch nehmen? Das kann sich doch entwickeln?
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